Miet- und Wohnunseigentumsrecht / Immobilienrecht

Fortwährende Änderungen der Gesetzeslage und eine Flut neuer Urteile bergen im Mietrecht, Immobilienrecht und Pachtrecht eine Vielzahl ständig neuer Probleme. Dies gilt in gleichem Maße für das Wohnraummietrecht, wie auch für das Gewerberaummietrecht. Wir beraten sowohl Mieter und private Vermieter, als auch gewerbliche Vermieter, Eigentümergemeinschaften (WEG) und Wohnungsunternehmen. Wir helfen Ihnen, sich von Anfang an richtig zu verhalten, damit getroffene Maßnahmen gegebenenfalls auch einer gerichtlichen Nachprüfung standhalten und keine wirtschaftlichen Nachteile zur Folge haben. 

Leistungsspektrum u.a:

Vermieter:

  • Mietvertragsgestaltung im Wohnraum- und Gewerbemietrecht
  • Verwaltung von Mietwohnungen und Wohnungseigentum
  • Zulässigkeit und Form von Mieterhöhungen und Mietanpassungen
  • Durchsetzung von Schönheitsreparaturen
  • Durchsetzung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen
  • Kündigung von Mietverträgen u. Räumungsklagen
  • Schadenersatzansprüche aus Mietverhältnissen
  • Mietinkasso

Mieter:

  • Prüfung von Kündigungen (z.B. Eigenbedarfskündigungen) und Abwehr unberechtigter Kündigungen
  • Geltendmachung von Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache
  • Geltendmachung zu Unrecht einbehaltener Kautionszahlungen
  • Prüfung von Reparaturklauseln im Mietvertrag
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und gegebenenfalls Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge

Ansprechpartner für alle mietrechtlichen und immobilienrechtlichen Angelegenheiten ist Herr Rechtsanwalt Jürgen A. Wöhrle und Frau Rechtsanwältin Daniela Rieder. Herr Rechtsanwalt Wöhrle hat erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht absolviert. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter 0671/2983260 an oder nutzen Sie unverbindlich unser Kontaktformular.