Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Kapitalanleger / Bankkunden – Finanzdienstleister / Emittenten Der Kapitalmarkt nimmt als Instrument zur Finanzierung und Geldanlage eine zentrale und immer wichtiger werdende Stellung ein - das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatleute. Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Bank- und Kaptialmarktrechts und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Zu unseren bundesweiten Mandanten gehören insbesondere Kapitalanleger, die wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die auf fehlerhafter Anlageberatung oder fehlerhaften Prospekten (Prospekthaftung) beruhen, vertreten. Zu unseren langjährigen Mandanten gehören aber auch Emittenten und Anlageberater. Insbesondere Herr Rechtsanwalt Wöhrle und Herr Rechtsanwalt Hartmann haben hier ein langjähriges, in zahlreichen und umfangreichen Verfahren gewonnenes Know-How, dass uns bei der Durchsetzung der jeweiligen Interessen der Mandanten zugutekommt. Leistungsspektrum u.a.:

  • Film- und Medienfonds
  • offene Immobilienfonds (z.B. CS Euroreal u. SEB Immoinest)
  • atypisch stille Beteiligung
  • Schiffsbeteiligungen
  • Energiefonds
  • Aktien
  • Lebensversicherungsfonds (z.B. Gloal Financial Invest AG, MTV Leben Invest WestLB Trust usw.)
  • Private-Equity-Fonds
  • Leasingfonds
  • Banken- und Vermittlerhaftung
  • Börsennotierung
  • Bankvertragsrecht
  • unberechtigte Vorfälligkeitsentschädigung / Umschuldung
  • unberechtigte Bankgebühren ( z.B. für Bearbeitung Kredit /Bearbeitungsgebühren)
  • Recht der Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, Sicherungsabtretung)
  • Leasing und Factoring
  • Bausparverträge

Aktuelles für geschädigte Anleger