Familienrecht

Schon lange vor - und unabhängig von - einem Scheidungsverfahren, empfiehlt sich eine spezialisierte eherechtliche Beratung und eine frühzeitige Regelung der familienrechtlichen Angelegenheiten. So kann etwa bereits vor der Eheschließung der Abschluss eines Ehevertrages angezeigt sein oder aber schon während der Trennung eine einvernehmliche notarielle Vereinbarung zur Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens sinnvoll und geboten sein. Wichtig ist es in jedem Fall, sich möglichst zeitnah über seine Rechte und familienrechtlichen Ansprüche, beispielsweise auf Unterhalt, zu informieren. Auch für eine außergerichtliche Einigung zu dem Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern ist die Unterstützung eines Familienanwaltes genauso ratsam wie für ein familiengerichtliches Verfahren zum Umgangs- oder Sorgerecht.

Durch Frau Rechtsanwältin Glitsch, die seit 2008 berechtigt ist, den Titel Fachanwältin für Familienrecht zu führen und zudem seit weit mehr als einem Jahrzehnt einschlägige Berufserfahrung in diesem Bereich aufzuweisen hat, beraten und vertreten wir Sie und Ihre Interessen besonders fachkundig und mit weitreichender Expertise in folgenden familienrechtlichen Angelegenheiten: 

  • Eherecht
  • Familienrecht
  • Scheidungsrecht (gerichtliche Scheidungsverfahren)
  • Notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Eheverträge
  • Auseinandersetzungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Güterrecht (Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich)
  • Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt, Elternunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Volljährigenunterhalt, Studierendenunterhalt).      
  • Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung 
  • Kindschaftsrecht (Sorgerecht, Umgangsrecht)
  • Recht der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften