Gesellschaftsrecht

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform stellt die Weichen für Ihre Zukunft. Hier können sich Fehler sehr schnell und sehr deutlich bemerkbar machen, wobei nicht nur steuerliche Aspekte entscheidend sind.

Auch nach der Gründung entsteht oftmals Beratungs- und Optimierungsbedarf. Die Aufnahme weiterer oder der Austritt eines Gesellschafters sowie Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander können immense Auswirkungen haben. Hier stehen wir unseren Mandanten mit kompetenter Beratung zur Seite.

Leistungsspektrum u.a.:

  • Gründungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Entwurf und Gestaltung von Handels- und Gesellschaftsverträgen
  • Beratung, Vertretung und Mediation bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Eigenkapitalersatzrecht
  • Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung
  • Erbrechtliche Regelungen in Gesellschaftsverträgen
  • Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf und Umstrukturierungen unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Probleme

Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Planung sind auch erbrechtliche Fragestellungen zu beachten. Eine strategisch gut geplante Nachfolgeplanung und frühzeitige Weichenstellung unverzichtbar, um ein Unternehmen auch über Generationen hinweg zu erhalten und zu weiter zu entwickeln.

Ihre Ansprechpartner für das Gesellschaftsrecht sind Herr Rechtsanwalt Jürgen A. Wöhrle und Herr Rechtsanwalt Alexander Schick. Herr Rechtsanwalt Wöhrle ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat auch erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht absolviert. Herr Rechtsanwalt Schick hat erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht absolviert. Gerne können Sie uns jederzeit kontaktieren.