Arbeitsrecht

Unser kostenfreier Service für Sie im Arbeitsrecht!! Schnelle und kompetente telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles!! Rufen Sie uns unter 0671/2983260 an.

Wir vertreten ständig Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebs-/Personalräte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dadurch kennen wir die Interessenlagen, Strategien und Handlungsoptionen der beteiligten Personen und können diese bei der eigenen Verhandlungs- oder Verfahrensstrategie berücksichtigen. Das Motto lautet: Know your enemy - kenne Deinen Gegner!

Das Arbeitsrecht kennzeichnet sich durch eine Fülle unterschiedlicher gesetzlicher Normen und insbesondere einer kaum zu übersehenden Zahl an richterrechtlich geprägten Regelungen - die  dem Gesetz nicht odert nur kaum zu entnehmen sind. Aus diesem Grund ist es ratsam, bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen einen in diesem Bereich tätigen und erfahrenen Rechtsanwalt mit der Beratung und weitergehenden Interessenswahrnehmung zu beauftragen.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern sowie von Fach- und Führungskräften (Arbeitnehmern und Dienstvertragsverpflichteten), einschließlich der Beratung und Gestaltung von Geschäftsführer(dienst)verträgen. Aber auch normale Arbeitsverhältnisse von Arbeitern oder Angestellten und sämtliche damit einhergehenden arbeitsrechtlichen Fragen gehören zu unserem Tätigkeitsgebiet.

Ob es um die Begründung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses, beispielsweise durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, eine Frage der Vertragsgestaltung oder beipielsweise die Mitbestimmung im Unternehmen geht, mit uns haben Sie immer den richtigen Ansprechpartner.

Selbstverständlich übernehmen wir  bundesweit auch die prozessuale Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Arbeistrecht beinhaltet u.a.:

  • Abmahnung - Ausspruch einer solchen bzw. Verteidigung dagegen
  • Betriebsübergang
  • Besonderheiten nach SchwBG, MuSchG, BEEG etc.
  • Eingruppierung (Tarifvertrag)
  • (Wieder-)Eingliederung
  • Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsschutzklage gegen arbeitgeberseitige Kündigung
  • betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung/Einigungstelle
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Urlaub
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Zeugniserteilung und Anspruch auf Berichtigung

Weitergehende Informationen finden Sie auf unseren Unterseiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und Dezernatsleiter ist Herr RA Alexander Schick. Rufen Sie uns einfach unter 0671/2983260 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

RA Alexander Schick ist seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und hat in dieser Zeit eine Vielzahl arbeitsgerichtlicher Verfahren, bis hin zum Bundesarbeitsgericht, betreut.