Familienrecht
Schon lange vor - und unabhängig von - einem Scheidungsverfahren, empfiehlt sich eine spezialisierte eherechtliche Beratung und eine frühzeitige Regelung der familienrechtlichen Angelegenheiten. So kann etwa bereits vor der Eheschließung der Abschluss eines Ehevertrages angezeigt sein oder aber schon während der Trennung eine einvernehmliche notarielle Vereinbarung zur Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens sinnvoll und geboten sein. Wichtig ist es in jedem Fall, sich möglichst zeitnah über seine Rechte und familienrechtlichen Ansprüche, beispielsweise auf Unterhalt, zu informieren. Auch für eine außergerichtliche Einigung zu dem Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern ist die Unterstützung eines Familienanwaltes genauso ratsam wie für ein familiengerichtliches Verfahren zum Umgangs- oder Sorgerecht.
Durch Frau Rechtsanwältin Glitsch, die seit 2008 berechtigt ist, den Titel Fachanwältin für Familienrecht zu führen und zudem seit weit mehr als einem Jahrzehnt einschlägige Berufserfahrung in diesem Bereich aufzuweisen hat, beraten und vertreten wir Sie und Ihre Interessen besonders fachkundig und mit weitreichender Expertise in folgenden familienrechtlichen Angelegenheiten:
- Eherecht
- Familienrecht
- Scheidungsrecht (gerichtliche Scheidungsverfahren)
- Notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Eheverträge
- Auseinandersetzungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Güterrecht (Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich)
- Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt, Elternunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Volljährigenunterhalt, Studierendenunterhalt).
- Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung
- Kindschaftsrecht (Sorgerecht, Umgangsrecht)
- Recht der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften
Ich kann mich nur nochmals bei Herrn Wöhrle bedanken. Er hat mir sehr kompetent mit Rat und Tat bei einer Erbstreitigkeit zur Seite gestanden. Dank seiner Hilfe ist es für mich zum positiven ausgegangen. Ich kann ihn und sein Team nur weiterempfehlen. Zu jeder Zeit erreichbar und hilft wo er nur kann. Für mich müsste es hier eine 10-Sterne Bewertung geben. Vielen Dank nochmal für die sehr gute Zusammenarbeit.
Wir wurden bereits mehrfach von der Kanzlei Wöhrle & Schick (Herrn Jürgen Wöhrle) bestens und sehr kompetent beraten. Nach schneller Terminvergabe, folgte freundliches Gespräch mit positiven Ergebnissen für uns. Auffallend - man nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und arbeitet lösungsorientiert. Absolut empfehlenswert!
Wir benötigten kurzfristig eine Auskunft in erbrechtlicher Angelegenheit. Unsere Anfrage wurde sehr freundlich entgegen genommen und Herr Rechtsanwalt J. Wöhrle hat sich umgehend darum gekümmert. Nach Prüfung des Sachverhalts hat er die Fragen bereits im Rahmen eines Telefonates zu unserer vollsten Zufriedenheit beantwortet. Absolut empfehlenswert.
Professionell, zuverlässig und menschlich – absolut empfehlenswert! Ich habe die Kanzlei in einer für mich sehr herausfordernden rechtlichen Angelegenheit beauftragt und bin rundum zufrieden. Vom ersten Beratungsgespräch bis zum Abschluss wurde ich kompetent, transparent und mit viel Engagement betreut. Besonders hervorheben möchte ich die schnelle Reaktionszeit, die verständliche Kommunikation und die klare Strategie, die mir stets das Gefühl gegeben hat, in den besten Händen zu sein. Auch menschlich fühlte ich mich jederzeit ernst genommen und bestens unterstützt – keine Selbstverständlichkeit in juristischen Themen. Herzlichen Dank an das gesamte Team! Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
Ich finde die Kanzlei absolut empfehlenswert und habe besonders Herrn Schick als zugewandten und kompetenten Anwalt erlebt, der stets sein Bestes gibt. Ich kann die Kanzlei sehr weiterempfehlen, da alle Mitarbeiterenden sich große Mühe geben zuverlässig zu antworten.
