Strafrecht

Vom Anfangsverdacht bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens begleiten wir Sie kompetent. Alleiniger Fokus ist dabei die Interessensvertretung des Beschuldigten.

Wir raten unseren Mandanten insoweit grundsätzlich zunächst von dem gesetzlichen Schweigerecht gegenüber der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Gebrauch zu machen und keine, auch keine Stellungnahme zu Teilaspekten, abzugeben.

Eine Stellungnahme sollte nur durch einen Anwalt, regelmäßig schriftlich und erst nach Einsicht in die Verfahrens- oder Ermittlungsakte erfolgen.

Wichtig ist insbesondere die frühzeitige Beauftragung um die Interessen des Mandanten optimal wahren zu können.

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