Verwaltungsrecht
Nicht nur dann, wenn man als Bürger eine behördliche Genehmigung für sein Bauvorhaben beantragt, als Unternehmen eine Konzession begehrt oder einen belastenden Bescheid einer Behörde, etwa in Form einer Verbotsverfügung, erhält, ist man mit dem öffentlichen Verwaltungsrecht konfrontiert. Auch beispielsweise die berufsständischen Kammern, wie Handwerks-, Steuerberater- oder Ärztekammern, sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die verwaltungsrechtlich handeln, indem sie z.B. u.a. das jeweilige Berufsrecht überwachen. Gleiches gilt für die Hochschulen und Universitäten. Sowohl bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz als auch in schulrechtlichen Angelegenheiten oder beim Dienstrecht der Beamten ist ein versierter Verwaltungsrechtler gefragt.
Nur relativ wenige Rechtsanwälte sind hierfür durch den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht nachweislich besonders qualifiziert.
Wir beraten und unterstützen Sie durch unsere erfahrene Fachanwältin für Verwaltungsrecht Annette Glitsch besonders fachkundig in folgenden Bereichen des Verwaltungsrechts:
Allgemeines Verwaltungsrecht
Öffentliches Dienstrecht / Beamtenrecht
Zulassungen, Konzessionen, Approbationen
Schulrecht
Hochschulrecht
Prüfungsrecht
Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksrecht)
Wirtschaftsförderungsrecht ( Beihilfen, Subventionen)
Ausbildungsförderungsrecht
Staatsangehörigkeitsrecht
Ausländerrech
Gerne unterstützen wir Sie in allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Rufen Sie uns an, oder kontaktieren Sie uns via E-Mail.