Handelsvertreterrecht

Die besondere Vertriebsform des Handelsverteters gibt es bereits seit mehr als 100 Jahren. Als erstes Gesetz der Welt enthielt das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) im Jahre 1900 besondere Vorschriften über den "Handlungsagenten", was zum Vorbild für viele weitere, hauptsächlich europäische, Länder wurde.

Trotz dieser langen Existenz des Handelsverteters entstehen in der Praxis häufig Unklarheiten und Streitigkeiten. Die immer weiter fortschreitende europäische Rechtsentwicklung trägt ebenfalls zu weiterer Unklarheit bei.

Von der Vertragsgestaltung zu Beginn der Zusammenarbeit bis zur Beendigung des Handelsvertretervertrages unterstützen wir Sie mit unserem know-how.

Zumeist stellen sich die entscheidenden rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Beendigung des Handelsvertretervertrages. Gut beraten ist daher, wer bereits zu Beginn der vertraglichen Zusammenarbeit die regelungsbedürftigen Punkte in schriftlicher Form vereinbart hat.

Wir beraten sowohl Handelsvertreter als auch Unternehmen in allen diesbezüglichen Fragen - sowohl zu Beginn der Zusammenarbeit als auch anlässlich der Beendigung und insbesondere im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89 b HGB.

Da wir ständig sowohl Unternehmen als auch Handelsverteter beraten, kennen wir die Interessenlagen, Strategien und Handlungsoptionen der beteiligten Personen und können diese bei der eigenen Verhandlungs- oder Verfahrensstrategie berücksichtigen. Das Motto lautet: Know your enemy - kenne Deinen Gegner!

Unser Leistungsspektrum im Bereich Handelsvertreterrecht umfasst dabei u.A.:

  • Begründung des Handelsvertretervertrages
  • Beratung bei Vertragsgestaltung
  • Beendigung des Handelsvertretervertrages
  • Ausgleichsanspruch, Geltendmachung und Abwehr

Ansprechpartner im Handelsverteterrecht ist Herr RA Alexander Schick.

Tamara Rebaya
Tamara Rebaya
06.01.2026

Ich kann mich nur nochmals bei Herrn Wöhrle bedanken. Er hat mir sehr kompetent mit Rat und Tat bei einer Erbstreitigkeit zur Seite gestanden. Dank seiner Hilfe ist es für mich zum positiven ausgegangen. Ich kann ihn und sein Team nur weiterempfehlen. Zu jeder Zeit erreichbar und hilft wo er nur kann. Für mich müsste es hier eine 10-Sterne Bewertung geben. Vielen Dank nochmal für die sehr gute Zusammenarbeit.

Wilhelm Hetzel
Wilhelm Hetzel
01.11.2025

Wir wurden bereits mehrfach von der Kanzlei Wöhrle & Schick (Herrn Jürgen Wöhrle) bestens und sehr kompetent beraten. Nach schneller Terminvergabe, folgte freundliches Gespräch mit positiven Ergebnissen für uns. Auffallend - man nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und arbeitet lösungsorientiert. Absolut empfehlenswert!

W. Opitz
W. Opitz
18.12.2025

Wir benötigten kurzfristig eine Auskunft in erbrechtlicher Angelegenheit. Unsere Anfrage wurde sehr freundlich entgegen genommen und Herr Rechtsanwalt J. Wöhrle hat sich umgehend darum gekümmert. Nach Prüfung des Sachverhalts hat er die Fragen bereits im Rahmen eines Telefonates zu unserer vollsten Zufriedenheit beantwortet. Absolut empfehlenswert.

Dirc Bürkle
Dirc Bürkle
03.07.2025

Professionell, zuverlässig und menschlich – absolut empfehlenswert! Ich habe die Kanzlei in einer für mich sehr herausfordernden rechtlichen Angelegenheit beauftragt und bin rundum zufrieden. Vom ersten Beratungsgespräch bis zum Abschluss wurde ich kompetent, transparent und mit viel Engagement betreut. Besonders hervorheben möchte ich die schnelle Reaktionszeit, die verständliche Kommunikation und die klare Strategie, die mir stets das Gefühl gegeben hat, in den besten Händen zu sein. Auch menschlich fühlte ich mich jederzeit ernst genommen und bestens unterstützt – keine Selbstverständlichkeit in juristischen Themen. Herzlichen Dank an das gesamte Team! Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.

Kira
Kira
17.07.2025

Ich finde die Kanzlei absolut empfehlenswert und habe besonders Herrn Schick als zugewandten und kompetenten Anwalt erlebt, der stets sein Bestes gibt. Ich kann die Kanzlei sehr weiterempfehlen, da alle Mitarbeiterenden sich große Mühe geben zuverlässig zu antworten.

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