Handelsvertreterrecht
Die besondere Vertriebsform des Handelsverteters gibt es bereits seit mehr als 100 Jahren. Als erstes Gesetz der Welt enthielt das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) im Jahre 1900 besondere Vorschriften über den "Handlungsagenten", was zum Vorbild für viele weitere, hauptsächlich europäische, Länder wurde.
Trotz dieser langen Existenz des Handelsverteters entstehen in der Praxis häufig Unklarheiten und Streitigkeiten. Die immer weiter fortschreitende europäische Rechtsentwicklung trägt ebenfalls zu weiterer Unklarheit bei.
Von der Vertragsgestaltung zu Beginn der Zusammenarbeit bis zur Beendigung des Handelsvertretervertrages unterstützen wir Sie mit unserem know-how.
Zumeist stellen sich die entscheidenden rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Beendigung des Handelsvertretervertrages. Gut beraten ist daher, wer bereits zu Beginn der vertraglichen Zusammenarbeit die regelungsbedürftigen Punkte in schriftlicher Form vereinbart hat.
Wir beraten sowohl Handelsvertreter als auch Unternehmen in allen diesbezüglichen Fragen - sowohl zu Beginn der Zusammenarbeit als auch anlässlich der Beendigung und insbesondere im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89 b HGB.
Da wir ständig sowohl Unternehmen als auch Handelsverteter beraten, kennen wir die Interessenlagen, Strategien und Handlungsoptionen der beteiligten Personen und können diese bei der eigenen Verhandlungs- oder Verfahrensstrategie berücksichtigen. Das Motto lautet: Know your enemy - kenne Deinen Gegner!
Unser Leistungsspektrum im Bereich Handelsvertreterrecht umfasst dabei u.A.:
- Begründung des Handelsvertretervertrages
- Beratung bei Vertragsgestaltung
- Beendigung des Handelsvertretervertrages
- Ausgleichsanspruch, Geltendmachung und Abwehr
Ansprechpartner im Handelsverteterrecht ist Herr RA Alexander Schick.