Maklerrecht

Sie sind Makler und ihr Auftraggeber verweigert Ihnen die Bezahlung der Provision? Sehr häufig kommt es vor, dass ein Provisionsanspruch überhaupt nicht zustande kommt, weil der Makler im Vorfeld vermeidbare Fehler begeht, die ihn um den Lohn seiner oftmals zeitaufwendigen Arbeit bringen. Wir beraten Sie in allen Fragen des Maklerrechtes, insbesondere den häufig vorkommenden Komplexen im Zusammenhang mit dem Maklerhonorar.

Leistungsspektrum u.a.:

  • Durchsetzung von Maklerprovisionsansprüchen
  • Optimierung von Maklerverträgen.
  • Maklervertrag - Nachweis und Vermittlung
  • Entstehung und Verwirkung eines Provisionsanspruchs
  • Provision bei Anfechtung, Rücktritt vom Kaufvertrag und Kaufpreisminderung wegen Mängeln
  • Umfang der Vermittlungstätigkeit
  • Hinweis- und Prüfungspflicht des Maklers
  • Abmahnungen von Wettbewerbern

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