Testamentsgestaltung

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie jeder Bürger Testierfreiheit ausüben und zu Ihren Lebzeiten genau regeln, wie Sie Vermögen im Erbfall verteilen möchte. Dies ist aus unserer Sicht auch äußerst sinnvoll, denn man sollte sich in den häufigsten Fällen nicht allein auf das gesetzliche Erbrecht verlassen. Dieses führt nicht selten gegen den Willen des Erblassers dazu, dass das Vermögen an ungeliebte und entfernte Verwandte vererbt wird. Erbstreitigkeiten sind oftmals vorprogrammiert. Häufig kann die gesetzliche Erbfolge auch zu gravierenden finanziellen Nachteilen beim Ehepartner oder Lebenspartner führen, die der Erblasser nicht bedacht hat. 

Ein gut konzipiertes Testament von einem Spezialisten kann eine gerechte Nachfolge gewährleisten und die genannten Nachteile vermeiden. 

Weiterhin können mit gut durchdachten Testamenten oder auch Erbverträgen die Belastungen der Erben mit Erbschaftssteuer minimiert werden.  

Es gibt verschiedene Arten und Einteilungen von Testamenten bzw. letztwilligen Verfügungen. Hierzu gehören unter anderem folgende:

  • Einzeltestamente
  • Gemeinschaftliche Ehegattentestamente (z.B. „Berliner Testament“)
  • Erbvertrag
  • Unternehmertestamente
  • Behindertertentestament
  • Geschiedenentestamente 

Formalien

Grundsätzlich können Sie Testamente handschriftlich oder in notarieller Form errichten.

Beim handschriftlichen Testamentmuss beachten werden, dass gemäß § 2247 der gesamte Text und Wortlaut des Testaments vom Erblasser eigenhändig und handschriftlich geschrieben und am Ende auch unterschrieben sein muss. Empfehlenswert ist es, Ort und Datum anzugeben. Der Vorteil des eigenhändigen Testaments ist, dass es leicht und kostenfrei jederzeit an jedem Ort errichtet, abgeändert oder aufgehoben werden kann. Darüber hinaus muss der Testierende niemandem seinen letzten Willen offenbaren. 

Allerdings sollte bedacht werden, dass die Tatsache, dass das eigenhändige Testament einfach ohne die Formalien einer Beurkundungsverhandlung, mithin ohne sachkundige Beratung durch eine neutrale Person, wie zB. einen Notar oder einen auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht, errichtet und abgeändert werden kann, stets die Gefahr mehrdeutiger unklarer oder widersprüchlicher Testamentsinhalte in sich birgt. Daher ist dringend zu empfehlen, ein Testament nicht ohne eine rechtkundige und fachliche Rechtsberatung zu errichten. Die Kosten hierfür sind im Vergleich zu den möglichen Kosten, die ein durch ein mangelhaftes Testament entstehen können zu vernachlässigen. Man sollte insoweit nicht an der falschen Stelle sparen.  Weiterhin kann mit einem gut konzipierten Testament auch der Familienfrieden gewahrt werden.

Herr Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle berät Sie gerne in allen Fragen im Zusammenhang mit der Testamentsgestaltung an unseren Standorten in Bad Kreuznach und Mainz. Kontaktieren Sie uns unverbindlich über das folgende Kontaktformular oder rufen Sie einfach unverbindlich unter 0671/2983260 an.  

 

 

 

 

Ersteinschätzung

Rufen Sie jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung an

06712983260
LG
LG
22.04.2026

Wir benötigten Unterstützung in einer erbrechtlichen Angelegenheit und suchten einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht, idealerweise mit Bulgarischkenntnissen. Aufgrund der hervorragenden Bewertungen und seiner langjährigen Erfahrung haben wir uns für Rechtsanwalt Jürgen A. Wöhrle entschieden. Bei einem persönlichen Termin nahm er sich viel Zeit und erklärte uns auf äußerst verständliche Weise unsere rechtlichen Möglichkeiten. Zudem beantwortete er all unsere Fragen ausführlich und kompetent. Wir empfehlen Rechtsanwalt Jürgen A. Wöhrle von ganzem Herzen als einen äußerst freundlichen und kompetenten Anwalt. 10 Sterne - wir haben uns wirklich besonders gut betreut gefühlt.

R. Hetzel
R. Hetzel
24.06.2026

Herrn Wöhrle habe ich als einen sehr freundlichen und kompetenten Rechtsanwalt kennengelernt. Er hat mir meine Fragen für mich sehr gut verständlich erklärt. Daher bin ich sehr froh, dass ich ihn kenne und mich im Bedarfsfall wieder an ihn wenden könnte.

Filiz K.
Filiz K.
09.06.2026

Eine sehr kompetente und zuverlässige Kanzlei. Freundliche Betreuung, professionelle Beratung und stets das Gefühl, bestens vertreten zu sein. Herzlichen Dank, an Herr Wöhrle und an Herr Schick

Tamara Rebaya
Tamara Rebaya
06.01.2026

Ich kann mich nur nochmals bei Herrn Wöhrle bedanken. Er hat mir sehr kompetent mit Rat und Tat bei einer Erbstreitigkeit zur Seite gestanden. Dank seiner Hilfe ist es für mich zum positiven ausgegangen. Ich kann ihn und sein Team nur weiterempfehlen. Zu jeder Zeit erreichbar und hilft wo er nur kann. Für mich müsste es hier eine 10-Sterne Bewertung geben. Vielen Dank nochmal für die sehr gute Zusammenarbeit.

Wilhelm Hetzel
Wilhelm Hetzel
01.11.2025

Wir wurden bereits mehrfach von der Kanzlei Wöhrle & Schick (Herrn Jürgen Wöhrle) bestens und sehr kompetent beraten. Nach schneller Terminvergabe, folgte freundliches Gespräch mit positiven Ergebnissen für uns. Auffallend - man nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und arbeitet lösungsorientiert. Absolut empfehlenswert!

Ersteinschätzung

Rufen Sie jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung an

06712983260
×
Ersteinschätzung
Rufen Sie jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung an.
06712983260