Testamentsgestaltung

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie jeder Bürger Testierfreiheit ausüben und zu Ihren Lebzeiten genau regeln, wie Sie Vermögen im Erbfall verteilen möchte. Dies ist aus unserer Sicht auch äußerst sinnvoll, denn man sollte sich in den häufigsten Fällen nicht allein auf das gesetzliche Erbrecht verlassen. Dieses führt nicht selten gegen den Willen des Erblassers dazu, dass das Vermögen an ungeliebte und entfernte Verwandte vererbt wird. Erbstreitigkeiten sind oftmals vorprogrammiert. Häufig kann die gesetzliche Erbfolge auch zu gravierenden finanziellen Nachteilen beim Ehepartner oder Lebenspartner führen, die der Erblasser nicht bedacht hat. 

Ein gut konzipiertes Testament von einem Spezialisten kann eine gerechte Nachfolge gewährleisten und die genannten Nachteile vermeiden. 

Weiterhin können mit gut durchdachten Testamenten oder auch Erbverträgen die Belastungen der Erben mit Erbschaftssteuer minimiert werden.  

Es gibt verschiedene Arten und Einteilungen von Testamenten bzw. letztwilligen Verfügungen. Hierzu gehören unter anderem folgende:

  • Einzeltestamente
  • Gemeinschaftliche Ehegattentestamente (z.B. „Berliner Testament“)
  • Erbvertrag
  • Unternehmertestamente
  • Behindertertentestament
  • Geschiedenentestamente 

Formalien

Grundsätzlich können Sie Testamente handschriftlich oder in notarieller Form errichten.

Beim handschriftlichen Testamentmuss beachten werden, dass gemäß § 2247 der gesamte Text und Wortlaut des Testaments vom Erblasser eigenhändig und handschriftlich geschrieben und am Ende auch unterschrieben sein muss. Empfehlenswert ist es, Ort und Datum anzugeben. Der Vorteil des eigenhändigen Testaments ist, dass es leicht und kostenfrei jederzeit an jedem Ort errichtet, abgeändert oder aufgehoben werden kann. Darüber hinaus muss der Testierende niemandem seinen letzten Willen offenbaren. 

Allerdings sollte bedacht werden, dass die Tatsache, dass das eigenhändige Testament einfach ohne die Formalien einer Beurkundungsverhandlung, mithin ohne sachkundige Beratung durch eine neutrale Person, wie zB. einen Notar oder einen auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht, errichtet und abgeändert werden kann, stets die Gefahr mehrdeutiger unklarer oder widersprüchlicher Testamentsinhalte in sich birgt. Daher ist dringend zu empfehlen, ein Testament nicht ohne eine rechtkundige und fachliche Rechtsberatung zu errichten. Die Kosten hierfür sind im Vergleich zu den möglichen Kosten, die ein durch ein mangelhaftes Testament entstehen können zu vernachlässigen. Man sollte insoweit nicht an der falschen Stelle sparen.  Weiterhin kann mit einem gut konzipierten Testament auch der Familienfrieden gewahrt werden.

Herr Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle berät Sie gerne in allen Fragen im Zusammenhang mit der Testamentsgestaltung an unseren Standorten in Bad Kreuznach und Mainz. Kontaktieren Sie uns unverbindlich über das folgende Kontaktformular oder rufen Sie einfach unverbindlich unter 0671/2983260 an.  

 

 

 

 

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