Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Unser Angebot für Arbeitgeber in den Regionen Bad Kreuznach und Mainz:
Wir vertreten seit mehr als 10 Jahren ständig Arbeitgeber in allen Fragen des Individualarbeitsrechts und kollektiven Arbeitsrechts. Die typischen Fallkonstellationen und Konflikte der am Arbeitsleben beteiligten Personen sind uns nach vielen Jahren praktischer Tätigkeit ebenso bestens bekannt wie deren Lösungsmöglichkeiten und die hierzu bestehende aktuelle Rechtsprechung der lokalen Gerichte und Obergerichte. Als Prozessanwälte sind wir ständig vor den Arbeitsgerichten der Region aktiv, und kennen die Spruchpraxis der einzelnen Arbeitsrichter. So können wir bereits im Beratungsstadium unsere umfassenden praktischen Erfahrungen einfließen lassen und prognostizieren, wie sich eine Sache bei streitiger Auseinandersetzung an einem bestimmten Gericht entwickeln wird.
Unser Anspruch bei der Arbeitgebervertretung im Arbeitsrecht: Wir setzen Ihre Ziele unbürokratisch, schnell und möglichst kostengünstig juristisch durch.
Wir kennen durch unsere langjährige Tätigkeit die typische Sichtweise und die Interessen von Arbeitgebern und wissen, dass Sie als Arbeitgeber bei Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern oder Betriebsräten vor allem wirtschaftlich sinnvolle, zeitnahe und praktikable Lösungen bevorzugen und dass bei alldem der Einfluss auf den Betriebsfrieden so gering wie möglich ausfallen muss.
Da wir ebenfalls ständig Arbeitnehmer und Mitarbeitervertretungen (Betriebsräte/Personalräte) beraten und vertreten wissen wir auch um deren typische Sichtweise und deren Motive. Diese Kenntnisse befähigen uns dazu, die widerstreitenden Interessen auch im Verhandlungswege auf Wunsch schnell und effizient zusammenzubringen. Soll oder muss gleichwohl ein Rechtsstreit geführt werden, kennen wir die typischen Schwachstellen in der Strategie und die Interessenlage von Arbeitnehmern und können unser Wissen erfolgreich für Sie ausnutzen. Know your enemy - kenne Deinen Gegner!
Gerade bei der beabsichtigten Kündigung von Arbeitnehmern oder bei gerichtlichen Kündigungsrechtsstreiten ist eine umfassende Vorbereitung und das Ausschöpfen aller bestehenden Möglichkeiten der entscheidende Schlüssel zum Erfolg. Hier ist es regelmäßig angezeigt, sich bereits frühzeitig um eine entsprechende Weichenstellung zu kümmern, um die Erfolgsaussichten einer etwaig möglichen Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zu begrenzen. Grundsätzlich gilt; je besser eine Kündigung vorbereitet werden kann, desto größer sind die Erfolgsaussichten in einem etwaigen Klageverfahren. Oftmals reichen die Vorkommnisse (noch) nicht aus, in diesem Fall kommt eine Verteidigung einer möglichweise unwirksamen (da gegebenefalls zu früh ausgesprochenen) Kündigung regelmäßig teurer als eine Verteidigung einer sinnvoll weiter vorbereiteten Kündigung. Ein "Klassiker" ist dabei der Ausspruch einer fristlosen (verhaltensbedingten) Kündigung ohne Vorliegen einer regelmäßig erforderlichen Abmahnung. Ob eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Erfordernis des Ausspruchs einer vorhergehenden, einschlägigen Abmahnung vorliegen kann, kann der juristische Laie dabei kaum selbst beurteilen.
Auch betreffend die Arbeitnehmervertretung (Betriebsräte, Personalräte etc.) sind wir mit den typischen und immer wiederkehrenden Problemen von Arbeitgebern vertraut. Wir bereiten hier etwa mitbestimmungspflichtige Maßnahmen passgenau für Sie vor oder helfen bei Streitigkeiten im "Einigungsstellenverfahren" sowie im "Beschlussverfahren" vor den Arbeitsgerichten, Ihre Interessen durchzusetzen.
Arbeitgebern, die regelmäßigen oder wiederkehrenden Beratungsbedarf haben, bieten wir mit unseren günstigen Beratungsflatrate-Tarifen umfassende und dauerhafte Beratungsmöglichkeiten zu allen arbeitsrechtlichen Fragen an. Die Beratungsflatrate ist für Unternehmer meist viel günstiger, als eine eigene Rechtsabteilung mit entsprechender Infrastruktur und Personalbestand nebst Schulungen vorhalten zu müssen. Dabei besteht bei einer Zusammenarbeit bereits zu einem frühen Stadium der erhebliche Vorteil, dass Ihr spezialisierter Berater im Konfliktfall am Ende auch persönlich als Rechtsanwalt vor Gericht Ihre Interessen umfassend vertreten kann. Zudem können Fehler vermieden werden, wenn die Angelegenheit gleich mit arbeitsrechtlichem juristischem Sachverstand behandelt werden kann. Dies spart im Ergebnis oftmals Zeit und Geld und erhäht die Chancen erheblich, im Streitfall zu obsiegen!
Bitte sprechen Sie uns an.
Gehen Sie im Arbeitsrecht von Anfang an kein Risiko ein und vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung und das Fachwissen unserer arbeitsrechtlich tätigen Rechtsanwälte. Wir bieten Arbeitgebermandanten:
Rechtsberatung und Vertragsgestaltung zu Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und weiteren arbeitsrechtlichen Normen und Besonderheiten
- Erstellung von Arbeitsverträgen (Analyse, Prüfung bestehender sowie Gestaltung von individuellen oder Muster-Arbeitsverträgen)
- Inbezugnahme von Tarifverträgen. Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen
- arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarungen zu betrieblicher Altersvorsorge, Dienstwagen, Bonusregelungen etc.
- Befristungen, Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Prüfung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
Vertretung bei vertragswidrigem Verhalten des Arbeitnehmers
- Vorbereitung und Ausspruch von Abmahnungen
- Ahndung von Arbeitszeitverstößen (Unpünktlichkeit, Zeiterfassungsverstoß)
- Ahndung von sonstigem Fehlverhaltens am Arbeitsplatz (z.B.: unberechtigte und/oder weitschweifende private Internetnutzung, Mobbing, Verstoß gegen arbeitgeberseitige Weisungen)
- Ahndung unterlassener Krankmeldungen
- Ahndung eigenmächtigen Urlaubsantritts
- Ahndung von Begehung von Straftaten inkl. Stellung eines Strafantrages
- Ahndung von Verstößen gegen die Treuepflicht und das Wettbewerbsverbot
- Ausspruch einer wirksamen Freistellung des Arbeitnehmers
- Vorbereitung der Anhörung des Arbeitnehmers bei geplanter Verdachtskündigung
- Einbeziehung des Betriebs- oder Personalrats
- Beratung und Vertretung bei Entgeltstreitigkeiten
- Berechnung und Bestimmung des Arbeitsentgelts und tarifvertragliche Eingruppierung
- Begründung, Abklärung und Abwehr von Bonuszahlungsansprüchen,
- Weihnachtsgeldzahlungen
- Urlaubsgeld und Urlaubsentgeltszahlungen (auch nach Kündigung und Freistellung)
- Klärung tariflicher und außertariflicher Sonderzahlungen und Zulagen
- Höhergruppierung und Herabgruppierung
- Anhörung des Betriebsrats bei Entgeltangelegenheiten
Kündigung und anderweitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen, gerichtliche Verfahren wie Kündigungsschutzprozesse oder Abwehr von Entfristungsklagen
- Gestaltung und Vorbereitung einer Arbeitgeberkündigung
- Kündigung leitender Angestellter, gerichtlicher Auflösungsantrag
- Kündigung von Auszubildenden
- Kündigung von Geschäftsführern, Vorständen etc.
- Kündigung bei Sonderkündigungsschutz (z.B. bei Schwerbehinderung, Mutterschutz, Betriebsratsangehörigkeit etc.)
- Betriebsbedingte Kündigungen
- Verhaltensbedingte Kündigungen (einschließlich Anhörung bei Verdachtskündigung)
- Personenbedingte Kündigung einschließlich Beratung zur Durchführung eines vorhergehenden BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement)
- Probezeitkündigung
- Änderungskündigung
- Betriebsratsanhörung zur Kündigung
- Einholung der Zustimmung des Landeswohlfahrtverbandes/Integrationsamtes
- Massenentlassungsanzeige
- Verteidigung gegen Entfristungsklagen
- Sozialauswahl nach Punktesystem
- Herausgabeansprüche (Firmenwagen, Firmenlaptop, Diensthandy, Unterlagen etc.)
- Abfindung
Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Betriebsrat und der Arbeitnehmervertretung
- Beratung und Vertretung zur betrieblichen Mitbestimmung
- Überwachung und Anfechtung von Betriebsratswahlen
- Durchführung der Anhörung des Betriebsrats im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen
- Gestaltung und Vorbereitung von Betriebsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung bei Betriebsübergang oder Stilllegung
- arbeitsrechtlichen Vorbereitung von Betriebsübergängen
- Belehrung der Arbeitnehmer über den Betriebsübergang
- Fusion, Verschmelzung
- Abspaltung und Ausgliederung von Unternehmensteilen/Teilbetriebsübergang
- Firmenveräußerung
- Betriebsstilllegung
Sonstige Arbeitsvertragsfragen
- Mutterschutz
- Schwerbehindertenschutz
- dauerhaft erkrankte Mitarbeiter
- Datenschutz
- Konflikte mit der Berufsgenossenschaft (BG)
- Arbeitsunfälle
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Arbeitsverhältnis (arbeitsrechtliche Haftungsverteilung und abgestufte Haftung des Arbeitnehmers)
- Teilzeit- und Befristungsfragen (Altersteilzeit)
- Änderung der Vertragsbedingungen
- Reichweite und Grenzen des Weisungsrechts (Zuweisung anderer Arbeit, Arbeitszeitverteilung, Versetzung, Bekleidungsvorschriften etc.)
- Anordnung und Umgang mit Überstunden
- Arbeitszeitkonto
- Rufbereitschaft
- Gleitzeit
- Elternzeit
- Urlaubsfragen, Sonderurlaub
Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und Dezernatsleiter ist Herr RA Alexander Schick. Rufen Sie uns einfach unter 0671/2983260 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
RA Alexander Schick ist seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und hat in dieser Zeit eine Vielzahl arbeitsgerichtlicher Verfahren, bis hin zum Bundesarbeitsgericht, betreut.