Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Unser Angebot für Arbeitnehmer und Mitarbeitervertretungen (Betriebsrat/Personalrat) in den Regionen Bad Kreuznach und Mainz:
Wir vertreten seit mehr als 10 Jahren ständig Arbeitnehmer und Mitarbeitervertretungen sowie deren Mitglieder in allen Fragen des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts.
Die typischen Fallkonstellationen und Konflikte der am Arbeitsleben beteiligten Personen sind uns nach vielen Jahren praktischer Tätigkeit ebenso bestens bekannt wie deren Lösungsmöglichkeiten und die hierzu bestehende aktuelle Rechtsprechung der lokalen Gerichte und Obergerichte. Als Prozessanwälte sind wir ständig vor den Arbeitsgerichten der Region aktiv, und kennen die Spruchpraxis der einzelnen Arbeitsrichter. So können wir bereits im Beratungsstadium unsere umfassenden praktischen Erfahrungen einfließen lassen und prognostizieren, wie sich eine Sache bei streitiger Auseinandersetzung an einem bestimmten Gericht entwickeln wird.
Unser Anspruch bei der Arbeitnehmervertretung im Arbeitsrecht: Wir setzen Ihre Ziele unbürokratisch, schnell und möglichst kostengünstig juristisch durch.
Wir kennen durch unsere langjährige Tätigkeit die typische Sichtweise und die Interessen von Arbeitgebern und wissen, dass Sie bei Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern vor allem wirtschaftlich sinnvolle, zeitnahe und praktikable Lösungen bevorzugen.
Da wir ebenfalls ständig Arbeitgeber beraten und vertreten, wissen wir auch um deren typische Sichtweisen und Motive. Diese Kenntnisse befähigen uns dazu, die widerstreitenden Interessen auch im Verhandlungswege auf Wunsch schnell und effizient zusammenzubringen. Soll oder muss gleichwohl ein Rechtsstreit geführt werden, kennen wir die typischen Schwachstellen in der Strategie und die Interessenlage von Arbeitgebern und können unser Wissen erfolgreich für Sie ausnutzen. Know your enemy - kenne Deinen Gegner!
Gerade bei der beabsichtigten oder ausgesprochenen Kündigung von Arbeitnehmern oder bei gerichtlichen Kündigungsrechtsstreiten ist eine schnelle und umfassende Vorbereitung und das Ausschöpfen aller bestehenden Möglichkeiten der entscheidende Schlüssel zum Erfolg. Hier ist es zwingend, sich bereits frühzeitig um eine entsprechende Weichenstellung zu kümmern, um die Erfolgsaussichten einer etwaig möglichen Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zu prüfen.
Grundsätzlich ist jede Kündigung gerichtlich nur innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist nach § 4 S. 1 ArbGG angreifbar. Hiervon sind nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen zugelassen. Nach Ablauf der Klagefrist gilt die Kündigung als rechtmäßig - gleichgültig ob sie berechtigt oder unberechtigt gewesen ist. Es ist daher zwingend, sich nach Erhalt einer Kündigung schnellstmöglich um die Angelegenheit zu kümmern, um keinen Rechtsverlust zu erleiden!
Gehen Sie im Arbeitsrecht von Anfang an kein Risiko ein und vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung und das Fachwissen unserer arbeitsrechtlich tätigen Rechtsanwälte.
Wir bieten Arbeitnehmermandanten:
Bevorstehende oder angedrohte Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Arbeitgeber droht mit Kündigung - Beratung und Risikoeinschätzung über die Erfolgsaussichten der Kündigung
- Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag - Beratung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- sozialversicherungsrechtliche Folgen und Besonderheiten bei/wegen der Beendigung
Streitigkeiten wegen arbeitgeberseitiger Kündigung oder behaupteter Beendigung
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutz im Kleinbetrieb - Anwendbarkeit des KSchG
- Auflösungsantrag im Prozess
- Entfristungsklage (TzBfG)
- Statusfeststellung Selbständiger - Arbeitnehmer
Streitigkeiten während des laufenden Arbeits-/Vertragsverhältnisses
- Abmahnung, Anspruch auf Gegendarstellung und taktische Beratung
- Anordnung von Überstunden
- Veränderungen bzgl. Arbeitszeit (Verteilung und Höhe)
- Veränderungen des Arbeitsortes - Versetzung, Abordnung
- arbeitgeberseitiges Direktionsrecht und seine Grenzen
- Arbeitsentgelt, beispielsweise tarifliche Eingruppierung
- Urlaubsgewährung, Widerruf erteilten Urlaubs
- Mobbing
- Mindestlohn
- betriebliche Sonderzahlungen und -leistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen und Sonderzahlungen)
- betriebliche Übung
- Freistellung von der Arbeitspflicht
- Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers oder gegen den Arbeitgeber
- Befristeter Arbeitsvertrag und Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Statusfeststellung Selbständiger - Arbeitnehmer
Streitigkeiten anlässlich/nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- rückständige Lohn-/Gehaltsansprüche
- Zeugniserteilung und -inhalt
- Urlaubsquittung - Urlaubsabgeltung
Sonstige Arbeitsrechtsfragen
- Mutterschutz, MuSchG
- Schwerbehindertenschutz
- häufige Kurzerkrankungen/dauerhafte Erkrankrungen
- Datenschutz
- Konflikte mit der Berufsgenossenschaft (BG)
- Arbeitsunfälle
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Arbeitsverhältnis (arbeitsrechtliche Haftungsverteilung und abgestufte Haftung des Arbeitnehmers)
- Teilzeit- und Befristungsfragen (Altersteilzeit), TzBfG
- Änderung der Vertragsbedingungen
- Reichweite und Grenzen des Weisungsrechts (Zuweisung anderer Arbeit, Arbeitszeitverteilung, Versetzung, Bekleidungsvorschriften etc.)
- Anordnung und Umgang mit Überstunden
- Arbeitszeitkonto
- Rufbereitschaft
- Gleitzeit
- Elternzeit
- Urlaubsfragen, Sonderurlaub
Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und Dezernatsleiter ist Herr RA Alexander Schick. Rufen Sie uns einfach unter 0671/2983260 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
RA Alexander Schick ist seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und hat in dieser Zeit eine Vielzahl arbeitsgerichtlicher Verfahren, bis hin zum Bundesarbeitsgericht, betreut.