Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Unser Angebot für Arbeitnehmer und Mitarbeitervertretungen (Betriebsrat/Personalrat) in den Regionen Bad Kreuznach und Mainz:

Wir vertreten seit mehr als 10 Jahren ständig Arbeitnehmer und Mitarbeitervertretungen sowie deren Mitglieder in allen Fragen des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts.

Die typischen Fallkonstellationen und Konflikte der am Arbeitsleben beteiligten Personen sind uns nach vielen Jahren praktischer Tätigkeit ebenso bestens bekannt wie deren Lösungsmöglichkeiten und die hierzu bestehende aktuelle Rechtsprechung der lokalen Gerichte und Obergerichte. Als Prozessanwälte sind wir ständig vor den Arbeitsgerichten der Region aktiv, und kennen die Spruchpraxis der einzelnen Arbeitsrichter. So können wir bereits im Beratungsstadium unsere umfassenden praktischen Erfahrungen einfließen lassen und prognostizieren, wie sich eine Sache bei streitiger Auseinandersetzung an einem bestimmten Gericht entwickeln wird.


Unser Anspruch bei der Arbeitnehmervertretung im Arbeitsrecht: Wir setzen Ihre Ziele unbürokratisch, schnell und möglichst kostengünstig juristisch durch.

Wir kennen durch unsere langjährige Tätigkeit die typische Sichtweise und die Interessen von Arbeitgebern und wissen, dass Sie bei Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern vor allem wirtschaftlich sinnvolle, zeitnahe und praktikable Lösungen bevorzugen.


Da wir ebenfalls ständig Arbeitgeber beraten und vertreten, wissen wir auch um deren typische Sichtweisen und Motive. Diese Kenntnisse befähigen uns dazu, die widerstreitenden Interessen auch im Verhandlungswege auf Wunsch schnell und effizient zusammenzubringen. Soll oder muss gleichwohl ein Rechtsstreit geführt werden, kennen wir die typischen Schwachstellen in der Strategie und die Interessenlage von Arbeitgebern und können unser Wissen erfolgreich für Sie ausnutzen. Know your enemy - kenne Deinen Gegner!


Gerade bei der beabsichtigten oder ausgesprochenen Kündigung von Arbeitnehmern oder bei gerichtlichen Kündigungsrechtsstreiten ist eine schnelle und umfassende Vorbereitung und das Ausschöpfen aller bestehenden Möglichkeiten der entscheidende Schlüssel zum Erfolg. Hier ist es zwingend, sich bereits frühzeitig um eine entsprechende Weichenstellung zu kümmern, um die Erfolgsaussichten einer etwaig möglichen Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zu prüfen.

 Grundsätzlich ist jede Kündigung gerichtlich nur innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist nach § 4 S. 1 ArbGG angreifbar. Hiervon sind nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen zugelassen. Nach Ablauf der Klagefrist gilt die Kündigung als rechtmäßig - gleichgültig ob sie berechtigt oder unberechtigt gewesen ist. Es ist daher zwingend, sich nach Erhalt einer Kündigung schnellstmöglich um die Angelegenheit zu kümmern, um keinen Rechtsverlust zu erleiden!


Gehen Sie im Arbeitsrecht von Anfang an kein Risiko ein und vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung und das Fachwissen unserer arbeitsrechtlich tätigen Rechtsanwälte. 

Wir bieten Arbeitnehmermandanten:

Bevorstehende oder angedrohte Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

  • Arbeitgeber droht mit Kündigung - Beratung und Risikoeinschätzung über die Erfolgsaussichten der Kündigung
  • Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag - Beratung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • sozialversicherungsrechtliche Folgen und Besonderheiten bei/wegen der Beendigung

Streitigkeiten wegen arbeitgeberseitiger Kündigung oder behaupteter Beendigung

  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutz im Kleinbetrieb - Anwendbarkeit des KSchG
  • Auflösungsantrag im Prozess
  • Entfristungsklage (TzBfG)
  • Statusfeststellung Selbständiger - Arbeitnehmer

Streitigkeiten während des laufenden Arbeits-/Vertragsverhältnisses

  • Abmahnung, Anspruch auf Gegendarstellung und taktische Beratung
  • Anordnung von Überstunden
  • Veränderungen bzgl. Arbeitszeit (Verteilung und Höhe)
  • Veränderungen des Arbeitsortes - Versetzung, Abordnung
  • arbeitgeberseitiges Direktionsrecht und seine Grenzen
  • Arbeitsentgelt, beispielsweise tarifliche Eingruppierung
  • Urlaubsgewährung, Widerruf erteilten Urlaubs
  • Mobbing
  • Mindestlohn
  • betriebliche Sonderzahlungen und -leistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen und Sonderzahlungen)
  • betriebliche Übung
  • Freistellung von der Arbeitspflicht
  • Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers oder gegen den Arbeitgeber
  • Befristeter Arbeitsvertrag und Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
  • Statusfeststellung Selbständiger - Arbeitnehmer

Streitigkeiten anlässlich/nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • rückständige Lohn-/Gehaltsansprüche
  • Zeugniserteilung und -inhalt
  • Urlaubsquittung - Urlaubsabgeltung

Sonstige Arbeitsrechtsfragen

  • Mutterschutz, MuSchG
  • Schwerbehindertenschutz
  • häufige Kurzerkrankungen/dauerhafte Erkrankrungen
  • Datenschutz
  • Konflikte mit der Berufsgenossenschaft (BG)
  • Arbeitsunfälle
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Arbeitsverhältnis (arbeitsrechtliche Haftungsverteilung und abgestufte Haftung des Arbeitnehmers)
  • Teilzeit- und Befristungsfragen (Altersteilzeit), TzBfG
  • Änderung der Vertragsbedingungen
  • Reichweite und Grenzen des Weisungsrechts (Zuweisung anderer Arbeit, Arbeitszeitverteilung, Versetzung, Bekleidungsvorschriften etc.)
  • Anordnung und Umgang mit Überstunden
  • Arbeitszeitkonto
  • Rufbereitschaft
  • Gleitzeit
  • Elternzeit
  • Urlaubsfragen, Sonderurlaub

Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und Dezernatsleiter ist Herr RA Alexander Schick. Rufen Sie uns einfach unter 0671/2983260 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

RA Alexander Schick ist seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und hat in dieser Zeit eine Vielzahl arbeitsgerichtlicher Verfahren, bis hin zum Bundesarbeitsgericht, betreut.

Tamara Rebaya
Tamara Rebaya
06.01.2026

Ich kann mich nur nochmals bei Herrn Wöhrle bedanken. Er hat mir sehr kompetent mit Rat und Tat bei einer Erbstreitigkeit zur Seite gestanden. Dank seiner Hilfe ist es für mich zum positiven ausgegangen. Ich kann ihn und sein Team nur weiterempfehlen. Zu jeder Zeit erreichbar und hilft wo er nur kann. Für mich müsste es hier eine 10-Sterne Bewertung geben. Vielen Dank nochmal für die sehr gute Zusammenarbeit.

Wilhelm Hetzel
Wilhelm Hetzel
01.11.2025

Wir wurden bereits mehrfach von der Kanzlei Wöhrle & Schick (Herrn Jürgen Wöhrle) bestens und sehr kompetent beraten. Nach schneller Terminvergabe, folgte freundliches Gespräch mit positiven Ergebnissen für uns. Auffallend - man nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und arbeitet lösungsorientiert. Absolut empfehlenswert!

W. Opitz
W. Opitz
18.12.2025

Wir benötigten kurzfristig eine Auskunft in erbrechtlicher Angelegenheit. Unsere Anfrage wurde sehr freundlich entgegen genommen und Herr Rechtsanwalt J. Wöhrle hat sich umgehend darum gekümmert. Nach Prüfung des Sachverhalts hat er die Fragen bereits im Rahmen eines Telefonates zu unserer vollsten Zufriedenheit beantwortet. Absolut empfehlenswert.

Dirc Bürkle
Dirc Bürkle
03.07.2025

Professionell, zuverlässig und menschlich – absolut empfehlenswert! Ich habe die Kanzlei in einer für mich sehr herausfordernden rechtlichen Angelegenheit beauftragt und bin rundum zufrieden. Vom ersten Beratungsgespräch bis zum Abschluss wurde ich kompetent, transparent und mit viel Engagement betreut. Besonders hervorheben möchte ich die schnelle Reaktionszeit, die verständliche Kommunikation und die klare Strategie, die mir stets das Gefühl gegeben hat, in den besten Händen zu sein. Auch menschlich fühlte ich mich jederzeit ernst genommen und bestens unterstützt – keine Selbstverständlichkeit in juristischen Themen. Herzlichen Dank an das gesamte Team! Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.

Kira
Kira
17.07.2025

Ich finde die Kanzlei absolut empfehlenswert und habe besonders Herrn Schick als zugewandten und kompetenten Anwalt erlebt, der stets sein Bestes gibt. Ich kann die Kanzlei sehr weiterempfehlen, da alle Mitarbeiterenden sich große Mühe geben zuverlässig zu antworten.

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